Vorläufige Einigung zur EUDR / HWS

Wie an der letzten Generalversammlung des HWS angetönt und an den Regionalversammlungen konkreter informiert, nimmt die Ablösung der heutigen EUTR der Europäischen Union (analog zur Schweizer Holzhandelsverordnung HHV) konkrete Formen an. Wie heute Vormittag bekannt wurde, haben sich der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer) und das Europäische Parlament grundsätzlich über die neue EUDR geeinigt – dem neuen Gesetz zur Minimierung des Risikos der Entwaldung und Waldschädigung. Diese Vorschrift wirkt sich direkt auf Exporteure in die EU und mittelfristig auch auf die Importeure aus.

Holz betroffen

Mit den neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher beim Kauf gewisser Produkte in Zusammenhang mit Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Soja nicht zu einer weiteren Schädigung der Waldökosysteme beitragen. Die Vorschriften gelten auch für eine Reihe von Folgeprodukten wie Möbel oder bedrucktes Papier.

Die Gremien einigten sich auf strenge Sorgfaltspflichten für die Marktteilnehmer, die verpflichtet sind, die von ihnen verkauften Produkte bis zu dem Grundstück zurückzuverfolgen, auf dem sie erzeugt wurden. Indes soll kleinen Marktteilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, sich bei der Erstellung von Sorgfaltserklärungen auf grössere Marktteilnehmer zu verlassen. Details sind noch nicht bekannt.

Der Rat und das Parlament haben sich darauf geeinigt, ein Benchmarking-System einzurichten, das Dritt- und EU-Ländern einen Risikograd in Bezug auf Entwaldung und Waldschädigung zuweist (niedrig, Standard oder hoch). Von der Risikokategorie hängt ab, inwieweit die Betreiber und die Behörden der Mitgliedstaaten zur Durchführung von Inspektionen und Kontrollen verpflichtet sind. Dies würde eine verstärkte Überwachung für Länder mit hohem Risiko und eine vereinfachte Sorgfaltspflicht für Länder mit geringem Risiko ermöglichen.


Strengere Kontrollen und Bussen:

Der Rat und das Parlament haben die zuständigen Behörden ausserdem beauftragt, 9 % der Wirtschaftsbeteiligten und Händler, die mit Erzeugnissen aus Ländern mit hohem Risiko handeln, 3 % der Wirtschaftsbeteiligten aus Ländern mit Standardrisiko und 1 % der Wirtschaftsbeteiligten aus Ländern mit geringem Risiko zu kontrollieren, um zu überprüfen, ob sie die in der Verordnung festgelegten Verpflichtungen tatsächlich erfüllen. Darüber hinaus werden die zuständigen Behörden 9 % der Mengen der jeweiligen Waren und Produkte kontrollieren, die von Hochrisikoländern auf ihren Markt gebracht, dort bereitgestellt oder von dort ausgeführt werden.

Als Sanktionen sind vorgesehen: Geldbussen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Umweltschäden und dem Wert der betreffenden Rohstoffe oder Produkte stehen, in Höhe von mindestens 4 % des Jahresumsatzes der Unternehmen in der EU sowie einen vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und vom Zugang zu öffentlichen Mitteln.


Die vorläufige Einigung muss noch vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament formell angenommen werden. Ob, wie und allenfalls wann die Schweiz nachzieht, ist noch nicht klar.

Link zur Pressemitteilung: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/12/06/council-and-parliament-strike-provisional-deal-to-cut-down-deforestation-worldwide/


Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:

Mail: info@hwsschweiz.ch
Tel: 043 366 66 21

[posts_like_dislike]
HWS
Radgasse 3
8005 Zürich
HWS HOLZWERKSTOFFE SCHWEIZ | FACHVERBAND DES HANDELS
DBS DERIVES DU BOIS SUISSE | ASSOCIATION PROFESSIONNELLE DU NEGOCE
MLS MATERIALI A BASE DI LEGNO IN SVIZZERA | ASSOCIAZIONE COMMERCIALE
Verband Holzwerkstoffe Schweiz (HWS) ©2021 / Design und Realisierung by FREI connect AG
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram