MEHRAUFWAND DURCH HOLZHANDELSVERORDNUNG

Der Bundesrat wird schon bald über die neue Holzhandelsverordnung (HHV) entscheiden. Gemäss aktuellem Fahrplan soll die Vorlage noch vor Jahresmitte traktandiert werden. Bisher vorgesehen ist, dass die HHV am 1.1.2022 in Kraft treten wird. Wie das zuständige Bundesamt für Umwelt mitteilt, hat die Vernehmlassung das Projekt nicht wesentlich beeinflusst bzw. verändert.

Das wichtigste in Kürze: Die Schweiz kennt seit Oktober 2010 eine Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte. Indem alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzprodukte an Konsumenten abgeben, verpflichtet werden, Holzart und Herkunft des Holzes zu deklarieren, wird Markttransparenz angestrebt. Entsprechend wurde die Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte im Konsumenteninformationsgesetz verankert. Die Europäische Union hat im Dezember 2010 die Verordnung «EUTR» erlassen. Diese enthält ein Verbot des Inverkehrbringens von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag und verpflichtet alle Marktteilnehmer, welche innerhalb der EU Holz oder Holzerzeugnisse erstmals in Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltspflichten wahrzunehmen. Die EUTR geht also weiter als die Deklarationspflicht. Um gleich lange Spiesse – insbesondere beim Export von Holz zu haben- wünschte das Eidgenössische Parlament die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für den Erlass einer Schweizer Holzhandelsverordnung identisch der EUTR. Der Bundesrat setzt dies mit der Anpassung des Umweltschutzgesetzes um. Dies mit direktem Einfluss auf die Importeure: Bei Einfuhren von Holz und Holzerzeugnissen müssten künftig Informationen zur Anwendung der Sorgfaltspflicht und Risikoeinschätzung erarbeitet werden. Es ist mit einem höheren administrativen Aufwand für sämtliche Schweizer Importeure zu rechnen. Der HWS setzt sich für eine KMU-freundliche und «schlanke» Umsetzung der HHV ein und informiert seine Mitglieder und Partner, sobald konkrete Ergebnisse vorliegen.

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